Rechtsprechung
OLG Koblenz, 26.08.2009 - 14 W 538/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Konkludente Auftragserteilung eines Prozessbevollmächtigten für ein Berufungsverfahren aufgrund einer Verbindung des Berufungantrags mit einem für die erste Instanz bereits bewilligten Prozesskostenhilfeantrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungsbeklagten bei fristwahrender Einlegung der Berufung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 13.07.2009 - 15 O 243/07
- OLG Koblenz, 26.08.2009 - 14 W 538/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 2112
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 06.08.2007 - 14 W 578/07
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Berufungbeklagten bei alsbaldiger …
Auszug aus OLG Koblenz, 26.08.2009 - 14 W 538/09
War dem Berufungskläger in erster Instanz ratenfreie PKH bewilligt worden und verbindet er die zur Fristwahrung eingelegte Berufung mit einem erneuten PKH - Antrag, kann nicht davon ausgegangen werden, dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten des Berufungsbeklagten sei auch für die zweite Instanz konkludent ein Auftrag erteilt (Abgrenzung zum Senatsbeschluss OLG Koblenz - 14 W 578/07 - 06.08.2007).Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats streite aber eine Vermutung dafür, dass der erstinstanzliche Bevollmächtigte auch für die zweite Instanz beauftragt sei (Senatsbeschluss vom 6. August 2007 - 14 W 578/07 - in OLGR 2008, 284).
Der Hinweis auf den vermeintlich entgegenstehenden Senatsbeschluss vom 6. August 2007 (14 W 578/07) ist nicht stichhaltig.